Gedanken zum TSG

Gespeichert von James am Mo, 06/03/2019 - 16:45

Als ich 2005 meine OPs hinter mich gebracht habe, war zumindest ein Teil davon nicht von mir angestrebt. Das Transsexuellengesetz (TSG) schrieb damals für die vollständige Personenstandsänderung noch vor, dass man äußerlich dem Geschlecht angeglichen sein muss, welches man anstrebt, sprich dass beispielsweise die beidseitige Mastektomie (Amputation der Brustdrüsen und äußerliche Angleichung an die männliche Brust), was an sich schon eine Zumutung darstellt.

 

GedankenNoch schwerer wog jedoch der vorgeschriebene Teil, dass ich "dauerhaft fortpflanzungsunfähig" sein musste, um den Geschlechtseintrag männlich zu erhalten. Das hieß also nichts anderes als eine Zwangssterilisation und damit den 100 %igen Ausschluss eigenen Nachwuchs zeugen zu können. Ganz unabhängig davon ob ich nun eigene Kinder zeugen wollte oder nicht, per Gesetz war es mir so gesehen verboten, wenn ich fortan als der Mensch leben wollte, der ich nun einmal bin: ein Mann. Zugegeben, die Mastektomie - meine 1. OP - hatte ich herbeigesehnt und der 08. März ist für mich bis heute wie ein 2. Geburtstag, aber es geht auch ums Prinzip, denn viele Betroffene wollen keine OPs.

Aus der 2. OP sind mir Spätschäden geblieben, was bei großen OPs immer passieren kann. Ich hatte seit der OP im Oktober 2005 zwei Narbenbrüche an der Narbe der sog. Total-OP. Die Gegner unsereins schreien dann natürlich man sei ja selbst schuld, was mache man so einen Blödsinn auch. Auf das Niveau begebe ich mich aber lange nicht mehr herab. Nur so viel sei gesagt: wäre ich den Weg trotz allem nicht gegangen, wäre ich heute nicht mehr.

 

Nachdem 2011 dann endlich dieser menschenunwürdige Passus aus dem TSG gestrichen wurde, wird es der jüngeren Generation wenigstens nicht zugemutet, einen gesunden Körper zwangsverstümmeln zu müssen. Unsere Bundesregierung jedoch lässt nicht nur mit dem aktuellen untragbaren Gesetzentwurf zum neuen TSG durchblicken, dass sie keinerlei Interesse daran haben uns das Leben zu erleichtern, sie möchten auch keine Wiedergutmachung kleinster Art für erlittenes Leid leisten. Was man davon halten soll? Gute Frage. Leider verwundert es mich nicht einmal und das ist das wahrlich Traurige daran.

 

Ja, im Vergleich zu so einigen anderen Ländern geht es uns hier gut. Dennoch macht dies nicht die Tatsache wett, dass hier ein großes Unrecht getan wird und ich kann nur hoffen, dass die UN der Regierung mal richtig auf die Füße tritt. Im Punkt einer möglichen Entschädigung als auch dem weiterhin mehr als verbesserungswürdigen TSG und dessen Neuentwurf.

(Dies hier sind Gedanken zu dem Artikel aus dem Tagesspiegel. Externer Link, für dessen Inhalt ich nicht verantwortlich bin!)